SOS-Fahrdienst
Für Behinderte und Betagte die in der Gemeinde Emmen wohnen.
Sie dürfen den SOS-Fahrdienst beanspruchen wenn:
- Sie keine Angehörigen haben und Begleitung brauchen
- Sie nicht mehr in der Lage sind, ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen
Der SOS-Fahrdienst steht zur Verfügung für:
- Fahrten zum Arzt, Spital, Zahnarzt, Therapie oder in die Fusspflege
Der SOS-Fahrdienst steht nicht zur Verfügung für:
- Spazierfahrten, Einkäufe, Coiffeur, Besuche, etc.
Kosten:
Hin- und Rückfahrt innerhalb der Gemeinde Emmen | Fr. 8.- |
Hin- und Rückfahrt innerhalb der Agglomeration Luzern | Fr. 16.- |
Fahrten mehr als 20 km pro km | Fr. 1.- |
Bei zeitlich grossen Differenzen (Wartezeit über 1 Std.) | |
Parkgebühren gehen zu Lasten des Fahrgastes |
Der Betrag ist jeweils unaufgefordert dem/der SOS-FahrerIn direkt zu bezahlen.
Ergänzungsleistungs-BezügerInnen können von dem/der SOS-FahrerIn eine Bestätigungskarte verlangen, um das Fahrgeld bei der Ausgleichskasse Luzern zurück zu verlangen.
Vermittlungsstelle:
Spitex Emmen Telefon: 041 267 09 09
Wir bitten Sie, Ihren Termin einige Tage im Voraus telefonisch anzumelden.
Interessengemeinschaft SOS-Fahrdienst:
- Betagtenzentren Emmen AG
- Spitex Emmen
- Pro Senectute


