SOS-Fahrdienst

Für Behinderte und Betagte die in der Gemeinde Emmen wohnen.

Sie dürfen den SOS-Fahrdienst beanspruchen wenn:

  • Sie keine Angehörigen haben und Begleitung brauchen
  • Sie nicht mehr in der Lage sind, ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen

Der SOS-Fahrdienst steht zur Verfügung für:

  • Fahrten zum Arzt, Spital, Zahnarzt, Therapie oder in die Fusspflege


Der SOS-Fahrdienst steht nicht zur Verfügung für:

  • Spazierfahrten, Einkäufe, Coiffeur, Besuche, etc.

 

Kosten: 

Hin- und Rückfahrt innerhalb der Gemeinde Emmen

Fr.   8.-

Hin- und Rückfahrt innerhalb der Agglomeration Luzern
(z.B. Kantonsspital) bis 20 km

Fr.  16.-

Fahrten mehr als 20 km pro km

Fr.   1.-

Bei zeitlich grossen Differenzen (Wartezeit über 1 Std.)
wird der Fahrpreis doppelt verrechnet

Parkgebühren gehen zu Lasten des Fahrgastes

 

Der Betrag ist jeweils unaufgefordert dem/der SOS-FahrerIn direkt zu bezahlen.

Ergänzungsleistungs-BezügerInnen können von dem/der SOS-FahrerIn eine Bestätigungskarte verlangen, um das Fahrgeld bei der Ausgleichskasse Luzern zurück zu verlangen.

 

Vermittlungsstelle:

Spitex Emmen Telefon: 041 267 09 09

Wir bitten Sie, Ihren Termin einige Tage im Voraus telefonisch anzumelden.

Interessengemeinschaft SOS-Fahrdienst:

  • Betagtenzentren Emmen AG 
  • Spitex Emmen
  • Pro Senectute