Rückerstattungen
Vorgehen im Zusammenhang mit den Spitex-Rechnungen:
- Kontrollieren Sie, ob die Rechnung korrekt ist und senden Sie diese an Ihre Krankenkasse inkl. Ärztliche Anordnung, falls vorhanden.
- Bezahlen Sie die Rechnung innerhalb der üblichen Zahlungsfrist
- Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, senden Sie die Krankenkassen-Abrechnung und eine Kopie der Spitex-Rechnung an die AHV-Zweigstelle Luzern, Würzenbachstr.8 6000 Luzern 15. Über die Ergänzungsleistungen wird Ihnen der Betrag zurückerstattet, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
Link AHV-Zweigstelle:
http://www.ahvluzern.ch
Wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.
Wer bezahlt die Spitex-Dienstleistungen?
Wer kassenpflichtige Spitex-Dienstleistungen bezieht, erhält die Kosten minus Selbstbehalt, von der Krankenkasse rückvergütet.
Ärztlich angeordnete pflegerische Leistungen sind durch die Grundversicherung Ihrer Krankenversicherung gedeckt. Ihr Kostenanteil beträgt 10 %. Mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung wird Ihnen zusätzlich ein Sockelbeitrag von maximum Fr. 15.95 pro Tag in Rechnung gestellt (Patientenbeteiligung).
Pflegematerial und Hilfsmittel
Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel werden dem Kunden separat auf der Rechnung aufgelistet. Hilfsmittel werden zum Teil auch von den Sozialwerken (AHV, IV, EL) übernommen.
Übrige Spitex-Leistungen
Hauswirtschaftliche und weitere Spitex-Leistungen sind keine Pflichtleistungen gemäss KVG. Die freiwilligen Krankenpflege-Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen.
Sofern ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) besteht, können ungedeckte Spitex-Kosten über Ergänzungsleistungen (EL) zurückerstattet werden.
Erkundigen sie sich bei einer Beratungsstelle der Pro Senectute oder der Pro Infirmis oder bei der zuständigen AHV/IV-Ausgleichskasse.


