SOS-Fahrdienst
Unser Fahrdienst ist mit einem Schutzkonzept wieder in Betrieb.
Für behinderte und betagte Menschen, die in der Gemeinde Emmen wohnen.
Sie dürfen den SOS-Fahrdienst beanspruchen wenn:
- Sie keine Angehörigen haben und Begleitung brauchen
- Sie nicht mehr in der Lage sind, ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen
Der SOS-Fahrdienst steht zur Verfügung für:
- Fahrten zum Arzt, Spital, Zahnarzt, Therapie oder in die Fusspflege
Der SOS-Fahrdienst steht nicht zur Verfügung für:
- Spazierfahrten, Einkäufe, Coiffeur, Besuche, etc.
Beschreibung | CHF |
Hin- und Rückfahrt innerhalb der Gemeinde Emmen | 12.00 |
Hin- und Rückfahrt innerhalb der Agglomeration Luzern (Kantonsspital) bis 20 km | 20.00 |
Fahrten mehr als 20 km pro km | 01.00 |
Bei zeitlich grossen Differenzen (Wartezeit über 1 Std.)
wird der Fahrpreis doppelt verrechnet.
Parkgebühren gehen zu Lasten des Fahrgastes.
Sonntagszulagen betragen 2.00 CHF pro Fahrt innerhalb der Agglomeration (Hin- und Rückfahrt).
Der Betrag ist jeweils unaufgefordert dem/der SOS-FahrerIn direkt zu bezahlen.
Ergänzungsleistungs-BezügerInnen können von dem/der SOS-FahrerIn eine Bestätigungskarte verlangen, um das Fahrgeld bei der Ausgleichskasse Luzern zurück zu verlangen.